Preisblatt und Rollout

Gemäß §§ 37 Abs. 1 i.V.m. 29, 35 MsbG

Bereits im September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Dieses hat das Ziel, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes werden klassische, analoge Stromzähler durch digitale Messeinrichtungen ersetzt. Die Einführung dieser neuen Stromzähler bezeichnet man als „Smart Meter Rollout“.

Die Stadtwerke Geesthacht übernehmen als Energieversorger in der Region die Verantwortung für den Einbau der digitalen Messeinrichtungen in Geesthacht. Wir legen somit einen wichtigen Grundstein für Energieeinsparung und Smart-Grids.

Warum genau werden die Smart Meter eingebaut?
Heute wird Strom zunehmend dezentral erzeugt, d.h. nicht mehr nur in großen Kraftwerken, sondern z.B. auch durch Windräder oder Photovoltaikanlagen, welche witterungsabhängig sind. Damit das Potenzial an erneuerbar erzeugtem Strom in Deutschland auch bestmöglich genutzt werden kann und das Stromnetz gleichzeitig stabil bleibt, brauchen die Energienetze aktuelle Informationen über die Erzeugungs- sowie die Verbrauchssituation. Die Erfassung dieser Informationen übernehmen die neuen Smart Meter.

Die Informationen sind aber nicht nur für uns als Energieversorger wichtig, sondern bieten auch Ihnen einen großen Vorteil: Ihr neuer Stromzähler kann Ihren Stromverbrauch der letzten 24 Monate aufzeichnen und auf einem Display anzeigen. Dadurch haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihren Stromverbrauch – und können somit noch besser Energie sparen.

Wer bekommt die Smart Meter?
Das Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 alle Stromkunden in Deutschland über einen Smart Meter verfügen. Welches Gerät eingebaut wird, hängt von der Höhe des Verbrauchs ab. Haushalte und Betriebe, die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, erhalten einen digitalen Zähler – eine sogenannte moderne Messeinrichtung. Große Stromabnehmer und -erzeuger erhalten ein intelligentes Messsystem, welchen neben der modernen Messeinrichtung zusätzlich über ein „Smart-Meter-Gateway“ verfügt, eine Kommunikationseinheit, die an ein Kommunikationsnetz angebunden ist.

Wann werden die Smart Meter eingebaut?
Der Rollout der modernen Messeinrichtung startet ab März 2019. Hierbei werden nach und nach die alten schwarzen Ferraris-Zähler nach Ablauf ihrer Eichgültigkeit ersetzt. Der Austausch findet also genau dann statt, wenn der alte Zähler ohnehin gewechselt werden müsste.

Die Stadtwerke Geesthacht informieren die betroffenen Bürger und Betriebe noch einmal schriftlich ca. 14 Tage im Voraus über den genauen Termin zum Zählerwechsel.
Weitere Informationen zu den neuen Messeinrichtungen, deren Datensicherheit und vielen weiteren Aspekten finden Sie unter folgenden Links beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Häufig gestellte Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Ein Stromnetz für die Energiewende

Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers durch einen Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet wird. Unter bestimmten Bedingungen kann gemäß § 6 MsbG ab dem 01. Januar 2021 anstelle des Anschlussnutzers auch der Anschlussnehmer einen anderen Messstellenbetreiber auswählen.

Stand: 01.12.2018

 

 

Die Stadtwerke Geesthacht GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Die Stadtwerke Geesthacht GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Marktlokationen mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Geesthacht GmbH Messstellen an ortsfesten Marktlokationen bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Der Umbau erfolgt im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.

Von dem Umbau betroffen sind nach derzeitigem Stand:

  • ca. 16.800 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • ca. 950 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Die tatsächliche Anzahl ist abhängig von einer geänderten Zuordnung zu Verbrauchsgruppen sowie der tatsächlichen Zahl von Stilllegungen, Neubauten und größeren Renovierungen.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:

  1. Die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
  2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispiel-anwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  5. in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu

   zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,

    6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und

 7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Geesthacht GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sowie separat bestellbare Zusatzleistungen können dem Preisblatt entnommen werden.

Der Start des Roll-Outs ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Die betroffenen Kunden werden selbstverständlich rechtzeitig vorab informiert.

Zukünftig werden wir auch auf dieser Seite weitergehende Informationen über die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme bereitstellen.

Stand: 03.07.2018