Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Gemäß § 14a EnWG

In unserem Stromnetz werden zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeanschlüsse für E-Autos angeschlossen. Um die Energiewende voranzutreiben bauen wir unser Netz bereits weiter aus. Sollten Sie planen eine Wärmepumpe, einen Batteriespeicher, eine Klimaanlage oder eine Wallbox anzuschließen, bitten wir Sie die nachfolgenden Regelungen und Informationen zu beachten.

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln. Diese gelten für alle Netzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend. Hiervon betroffen sind Anlagen mit einer Leistung von >4,2 kW und einem Anschluss im Niederspannungsnetz.
 

Steuerbare Verbraucheinrichtungen im Sinne des §14a EnWG sind:

                    > Wärmepumpen

                    > Klimageräte

                    > Private Ladepunkte

                    > Batteriespeicher

 

Mit der Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kommen die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Geesthacht GmbH über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsstromnetz nach § 14a Abs. 1 EnWG („AGB 14a EnWG“) zur Anwendung:

Allgemeine Bedingungen

 

1. Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung 

Für die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung füllen Sie bitte das nachstehende Anmeldeformular aus und senden uns dieses an service(at)stadtwerke-geesthacht.de. Alternativ können Sie dieses auch im Rahmen des Abschlusses der Vereinbarung mit hochladen.

Mit der Anmeldung geben Sie Ihre Einverständniserklärung zu unserem AGB 14a EnWG ab. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche geforderte Vereinbarung ohne die u. a. eine Abrechnung zu Sondernetzentgelten nicht möglich ist.

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

 

2. Mitteilung über die Inbetriebnahme und Fertigmeldung

Für die Mitteilung der Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung füllen Sie bitte das nachstehende Inbetriebnahmeformular aus und senden uns dieses an service(at)stadtwerke-geesthacht.de

Fertigmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

 

Das gilt für Neuanlagen

Der Netzbetreiber darf den begehrten Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufgrund möglicher Überlastungen an lokalen Stellen im Netz nicht mehr verwehren. Auf der anderen Seite erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit im Falle einer auftretenden oder sich anbahnender Netzüberlastung den Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren. Hierfür gewährt der Netzbetreiber dem Netznutzer ein reduziertes Entgelt.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der Bundesnetzagentur. > Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

 

Das gilt für Bestandsanlagen

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 ans Netz angeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2028. Ein vorheriger freiwilliger Wechsel ist möglich.

 

Reduziertes Netzentgelt

Der Netznutzer kann derzeit zwischen folgenden Varianten wählen:

                    > Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

                    > Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises

                    > Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (es handelt sich um ein „Anreizmodul“, das nur in Kombination mit Modul 1 wählbar ist)

Die Details über die Höhe entnehmen Sie bitte unseren > aktuellen Preisblättern