Strukturdaten
Gemäß § 24 EnWG i.V.m. § 23c Abs. 1 EnWG
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben zum 01. April eines jeden Jahres Strukturmerkmale zu veröffentlichen. Diese können Sie jährlich der nachfolgenden Datei entnehmen.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben zum 01. April eines jeden Jahres Strukturmerkmale zu veröffentlichen. Diese können Sie jährlich der nachfolgenden Datei entnehmen.